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Wir Helfen Ihnen Sparen!

Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen & Handwerkerleistungen - Die guten Nachrichten:

Aufgrund der aktuellen „Wirtschaftskrise“ und den Wahlen im Jahr 2009 verteilte der Gesetzgeber Anfang des Jahres 2009 diverse Steuergeschenke. Unter anderem wurde die Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen im Privathaushalt deutlich erhöht.
Bisher konnten bei Handwerkerleistungen 20% der Aufwendungen, höchstens aber 600,- € im Jahr von der Einkommensteuer abgezogen werden.
Ab 2009 wurde die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen deutlich verbessert. Der Höchstbetrag verdoppelt sich auf 1.200,- € im Jahr.
Der Lohnanteil unserer Reparaturrechnungen ist ergo als reine Handwerkerkosten voll abzugsfähig.

Hierzu sind lediglich zwei Dinge zu beachten:
1. Die Lohnkosten müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen werden
(selbstverständlich ist das bei unseren Rechnungen der Fall)

2. Die Zahlung muss unbar erfolgen.
(Unsere Techniker führen in jedem Fahrzeug Mobile EC-Geräte mit sich)

Wer freut sich nicht, wenn er Geld vom Finanzminister zurückbekommt?
Noch ein Tipp: Auch diese Rechnungen müssen Sie 2 Jahre aufbewahren.

Auch hier lässt sich noch Geld einsparen:

Die Energieversorger bezuschussen den Kauf von energieffizientesten Elektrogeräten mit einem Bonus.

Kaum jemand hat Kenntnis davon, und die, die es wissen, sprechen nicht darüber:
Einige Energieversorger, so auch die NEW, bezuschussen den Kauf der sparsamsten Hausgeräte (Energieklasse A+++) mit € 50,-. Wir helfen Ihnen gerne dabei, diesen Zuschuss zu erhalten.

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